Was versteht man unter einer Kleinkl�ranalage ?

Jeder Eigent�mer der nicht an das �ffentliche Kanalnetz angeschlossen ist und somit dezentral entw�ssern muss, ist verpflichtet eine Kleinkl�ranlage zu errichten. Diese haben die Aufgabe Ihr h�usliches Schmutzwasser zu reinigen und kann im Anschluss unbedenklich in eine Versickerung oder in einen Vorfluter eingeleitet werden. Diese Abwasserreinigungsanalgen werden bei der Gr��enordnung der KKA bis zu 50 Einwohnergleichwerten (EW) hergestellt.

Der erste Schritt einer Kleinkl�ranlage ist die mechanische Reinigung (Vorkl�rung) hierbei werden alle Grobstoffe zur�ckgehalten. Der zweite Schritt die biologische Reinigung wobei die im Wasser gel�ste Schmutzfracht abgebaut wird, hierf�r werden mehrere Verfahren angewandt die immer Bedarfsgerecht auf den Eigent�mer und den Grundst�cksverh�ltnissen abgestimmt werden sollten.

Welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten:

� Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Bayr. Wassergesetz (Bay.WG)

� Abwasserverordnung (AbwV)

� Bay. Bauordnung (Bay.BO) mit Anhang 1

� Kl�rschlammverordnung (AbfKl�rV) 123

� Eigen�berwachungsverordnung (E�V)

� Verordnung �ber private Sachverst�ndige in der Wasserwirtschaft (VPSW)

                                                  � DIN - Normen (z.B. DIN 4261 Teil 1-4)