Allgemein

 

Allgemein über Kleinkläranlagen

Was versteht man unter einer Kleinkläranalage ?





Jeder

Eigentümer der nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen ist

und somit dezentral entwässern muss, ist verpflichtet eine

Kleinkläranlage zu errichten. Diese haben die Aufgabe Ihr häusliches

Schmutzwasser zu reinigen und kann im Anschluss unbedenklich in eine

Versickerung oder in einen Vorfluter eingeleitet werden. Diese

Abwasserreinigungsanalgen werden bei der Größenordnung der KKA bis

zu 50 Einwohnergleichwerten (EW) hergestellt.





Der

erste Schritt einer Kleinkläranlage ist die mechanische Reinigung

(Vorklärung) hierbei werden alle Grobstoffe zurückgehalten. Der

zweite Schritt die biologische Reinigung wobei die im Wasser gelöste

Schmutzfracht abgebaut wird, hierfür werden mehrere Verfahren

angewandt die immer Bedarfsgerecht auf den Eigentümer und den

Grundstücksverhältnissen abgestimmt werden sollten.





Welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten:





Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Bayr. Wassergesetz (Bay.WG)





Abwasserverordnung (AbwV)





Bay. Bauordnung (Bay.BO) mit Anhang 1





Klärschlammverordnung (AbfKlärV) 123





Eigenüberwachungsverordnung (EüV)





Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (VPSW)





DIN - Normen (z.B. DIN 4261 Teil 1-4)