Allgemein über Kleinkläranlagen
Was versteht man unter einer Kleinkläranalage ?
Jeder
Eigentümer der nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen ist
und somit dezentral entwässern muss, ist verpflichtet eine
Kleinkläranlage zu errichten. Diese haben die Aufgabe Ihr häusliches
Schmutzwasser zu reinigen und kann im Anschluss unbedenklich in eine
Versickerung oder in einen Vorfluter eingeleitet werden. Diese
Abwasserreinigungsanalgen werden bei der Größenordnung der KKA bis
zu 50 Einwohnergleichwerten (EW) hergestellt.
Der
erste Schritt einer Kleinkläranlage ist die mechanische Reinigung
(Vorklärung) hierbei werden alle Grobstoffe zurückgehalten. Der
zweite Schritt die biologische Reinigung wobei die im Wasser gelöste
Schmutzfracht abgebaut wird, hierfür werden mehrere Verfahren
angewandt die immer Bedarfsgerecht auf den Eigentümer und den
Grundstücksverhältnissen abgestimmt werden sollten.
Welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten:
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Bayr. Wassergesetz (Bay.WG)
Bay. Bauordnung (Bay.BO) mit Anhang 1
Klärschlammverordnung (AbfKlärV) 123
Eigenüberwachungsverordnung (EüV)
Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (VPSW)