Trinkwasseraufbereitung

Trinkwasseraufbereitung

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)

 

 

1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften

 

§ 1 Zweck der Verordnung

 

Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu schützen.

 

 

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

§ 37 Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie von Wasser zum Schwimmen oder Baden in Becken oder Teichen, Überwachung

 

 

Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu befürchten ist.

Jeder soll Trinkwasser geniessen können ohne davon gesundheitliche Schäden tragen zu müssen. Darunter eingeschlossen Kleinkinder und ältere Menschen mit einen geschwächten Imunsystem.


Um diese Trinkwasserqualität gewährleisten zu können, müssen viele Betreiber einer Wasserversorgung dementsprechend handeln und mittels Wasseraufbereitung Ihre Wassergüte ganzzeitig sichern !


Hierbei gibt es 2 Unterscheidungsmerkmale :


Mikrobiologische Aufbereitung


- UV - Lampe zur Desinfektion

- Ultrafiltration zur Rückhaltung


- Chemische Aufbereitung


- Entsäuerung zur Aufhärtung

- Nitratenfernung mittels Ionentauschers

- Enthärten mittels Ionentauschers

- Filtrieren wegen erhöhter Trübung

- Entfernen von Eisen und Mangan


Diese Aufbereitungarten sind in unserem Gebiet zum Großteil im Einsatz


                             

Gerne beraten wir Sie um die passende Anlage für Sie zu ermitteln !